Allgemeine Geschäftsbedingungen
Akademie der
Lebenshilfe Tirol gem. GmbH
Stand: 2023
Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch eines Bildungsangebotes an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, wird dies in den Angebotsunterlagen (gedruckt und online) angeführt. Die Teilnahmebedingungen werden in den jeweiligen Angebotsunterlagen in schriftlicher Form festgelegt und sind von den Teilnehmer/innen zu erfüllen. Generell erfolgt die Anmeldung zu den Angeboten im Namen der jeweiligen Person. Die Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich, sofern im Anmeldevertrag nicht ausdrücklich vorgesehen.
Anmeldebedingungen
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Plätze bearbeitet. Anmeldungen wie auch Stornierungen (der Anmeldung) werden in schriftlicher Form (auch per E-Mail) angenommen. Die Anmeldung ist verbindlich ab Zusendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Akademie oder deren Mitveranstalter binnen 7 Tagen ab Erhalt der Anmeldung.
Sofern die Anmeldung an eine Anzahlung bzw. die Überweisung des gesamten Kursbeitrages gebunden ist, werden Sie in der Anmeldebestätigung bzw. in den Angebotsunterlagen darauf hingewiesen.
Teilnahmebeitrag
Der Teilnahmebeitrag ist unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung an das in der Anmeldebestätigung angegebene Veranstalterkonto zu überweisen (Einzahlungstermin und Höhe einer Anzahlung sind in der jeweiligen Anmeldung geregelt). Teilzahlungsbedingungen werden gegebenenfalls in den Angebotsunterlagen angeführt und können vor Beginn der Weiterbildung mit der Lebenshilfe Tirol (dem/der Weiterbildungsbeauftragten) schriftlich vereinbart werden. Für einen späteren Einstieg in eine Veranstaltung wie auch bei einem vorzeitigen Ausstieg ist kein Preisnachlass oder eine Ausfallsvergütung vorgesehen.
Unterrichtseinheiten
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Unterrichtseinheiten (UE) angegeben. Eine Unterrichtseinheit dauert ca. 45 Minuten.
Stornobedingungen
Anmeldungsstornierungen werden ausschließlich schriftlich akzeptiert (auch per E-Mail). Der Zeitpunkt für eine kostenfreie Stornierung sowie eventuelle Stornokosten im Falle einer Verhinderung des Teilnehmers / der Teilnehmerin sind den jeweiligen Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Stornierung (etwaige Stornokosten) entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer/in ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird, welche/r die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet (z.B. im Krankheitsfall). Diese Ersatzregelung gilt nicht für einzelne Unterrichtseinheiten oder Seminare im Rahmen von Lehrgängen oder Seminarreihen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Die Höhe möglicher krankheitsbedingter Rückzahlungen ist im Anlassfall mit der Lebenshilfe Tirol (dem/der Weiterbildungsbeauftragten) schriftlich zu vereinbaren; es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Kurskosten bei Verhinderung des Teilnehmers / der Teilnehmerin durch Krankheit.
Rücktrittsrecht
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz (telefonisch, E-Mail oder Internet), steht dem/der Teilnehmer/in als Konsument/in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Arbeitstagen, gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Arbeitstage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung in schriftlicher Form innerhalb der genannten Frist nachweislich an die Lebenshilfe Tirol (an die/den Weiterbildungsbeauftragte/n) versandt wird.
Änderungen Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Änderungen möglich. Die Akademie behält sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginn-Zeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainer/innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer/innen werden davon ehestmöglich schriftlich oder telefonisch verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung des Trainers / der Trainerin besteht kein Anspruch auf Ersatzdurchführung der Veranstaltung. Die Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz für entstandene, frustrierte Aufwendungen gegen die Akademie sind daraus nicht abzuleiten.
Muss eine Veranstaltung aufgrund Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, erfolgt die Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen auf ein von dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekanntgegebenes Konto.
Rücktritt und Ausschluss vom Ausbildungsvertrag
Die Akademie behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe Teilnehmer/innen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Gründe können sein: Destruktives Verhalten gegen andere Teilnehmer/innen oder den/die Trainer/in, nicht bezahlte Kursbeiträge, Zahlungsverzug oder Handlungen, welche geeignet sind, die Ausbildungsziele der Veranstaltung/Weiterbildung zu gefährden. Die Akademie behält sich in diesem Fall vor, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch zunächst per mündlicher Anweisung auszuschließen und in Folge den Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Ersatz bereits erhaltener Kursbeiträge schriftlich aufzukündigen (außerordentliche Kündigung).
Bestätigung der Teilnahme
Teilnahmebestätigungen werden ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer/in die in den Angebotsunterlagen geregelte Mindestanwesenheitsdauer sowie die ebendort geregelten Leistungen erbringt. Die Teilnahmebestätigung enthält den Namen der Veranstaltung, die Anzahl der Unterrichtseinheiten und den Namen des Teilnehmers / der Teilnehmerin sowie den Namen des Trainers / der Trainerin.
Lehrgangsabschluss/Prüfungen/Abschlussarbeiten
Über die Berechtigung, den Lehrgang bzw. die Weiterbildung erfolgreich abzuschließen, entscheidet der/die Trainer/in. Kriterien für eine positive Beurteilung der Abschlussarbeit werden am Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt.
Skripten/Arbeitsunterlagen
Die Kosten für Skripten und sonstige Unterlagen sind im Teilnahmebeitrag inkludiert.
Die von der Akademie ausgegebenen Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Akademie digital oder auf anderem Wege veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Lehrmaterial, vom Vortrag bzw. von Vortragenden oder von anderen Personen während der Veranstaltungen oder während der Prüfungen ist ausnahmslos verboten.
Haftungsausschluss
Es wird keine Haftung für persönliche Gegenstände des Teilnehmers / der Teilnehmerin übernommen. Die Akademie haftet nicht für das persönliche Verhalten der Teilnehmer/innen untereinander oder gegenüber Dritten. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Ausführung einer Übungssequenz durch den/die Teilnehmer/in den Teilnehmer/innen selbst oder Dritten entstehen, wird seitens der Akademie keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse kann kein Schadenersatz gegen die Akademie geltend gemacht werden.
Barrierefreiheit
Ziel der Träger der Erwachsenenbildung ist das Angebot eines inklusiven Bildungssystems. Inklusive Erwachsenenbildung findet ihren Ausdruck im Prinzip der Wertschätzung der Vielfalt und soll auch Menschen mit Behinderungen weitestmöglich Zugang zu Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft bieten. Helfen Sie uns, durch rechtzeitige Bekanntgabe Ihrer besonderen Bedürfnisse Ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu verwirklichen.
Tierverbot
In den Veranstaltungsräumen der Akademie gilt generelles Tierverbot, ausgenommen davon sind Assistenzhunde von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Tiere, die für die Vermittlung des Lehrinhaltes in den Veranstaltungen benötigt werden.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das sachlich-zuständige Gericht in Innsbruck als zuständiges Gericht vereinbart.